Wiedereinführung der Heilfürsorge
Anträge können bereits gestellt werden
Die Umsetzung der ab Januar 2017 vorgesehenen Wiedereinführung der Heilfürsorge für Polizeibeamtinnen und –beamte beginnt bereits während des Gesetzgebungsverfahrens. Die Erklärungen, in die Heilfürsorge wechseln zu wollen, können bereits jetzt abgegeben werden. Die GdP empfiehlt eine sorgfältige individuelle Prüfung der Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Aspekte für die Betroffenen.